Förderung nach §87a SGB III

Weiterbildungsgeld: 150 € im Monat plus Prämien

Das Weiterbildungsgeld ist ein finanzieller Zuschlag während einer abschlussorientierten, von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter geförderten Weiterbildung. Du erhältst 150 € pro Monat zusätzlich zum Lebensunterhalt sowie Prämien für bestandene Prüfungen.

Wichtig: Weiterbildungsgeld ist kein eigener Förderweg für einen Kurs, sondern ein Zusatz-Bonus während einer bereits geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung. Ob es im Einzelfall ausgelöst wird, hängt von Bewilligung und Maßnahmenart ab und ist mit dem Träger und der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu prüfen.

Talentivo – geförderte Digital-Marketing-Weiterbildung mit Weiterbildungsgeld
150 €
pro Monat zusätzlich
1.000 €
Prämie Zwischenprüfung
1.500 €
Prämie Abschluss
Was das Weiterbildungsgeld ist

Ein Zuschlag während der abschlussorientierten Weiterbildung

Das Weiterbildungsgeld wurde mit dem Bürgergeld-Gesetz 2023 in §87a SGB III eingeführt. Es soll längere, abschlussorientierte Weiterbildungen finanziell attraktiver machen.

Wer eine nach §81 SGB III geförderte, abschlussorientierte Weiterbildung absolviert, erhält 150 € pro Monat zusätzlich zum Lebensunterhalt. Gemeint sind insbesondere Umschulungen, Teilqualifizierungen und die Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Das Weiterbildungsgeld ergänzt die eigentliche FbW-Förderung über den Bildungsgutschein, ersetzt sie aber nicht.

Zusätzlich gibt es zwei Weiterbildungsprämien: 1.000 € für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für den erfolgreichen Abschluss. Diese Prämien belohnen das Durchhalten und den erfolgreichen Lernweg über eine längere, mehrteilige Weiterbildung.

Entscheidend ist der abschlussorientierte Charakter der Maßnahme. Ein reiner Zertifikatskurs ohne anerkannten Abschluss oder Teilqualifikation löst das Weiterbildungsgeld nicht aus. Ob deine konkrete Weiterbildung die Voraussetzungen erfüllt, prüfst du im Einzelfall mit dem Träger und deiner zuständigen Stelle.

Leistungen im Überblick

Weiterbildungsgeld, Weiterbildungsprämie und Voraussetzung

Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie sind unterschiedliche Leistungen mit demselben Ziel: eine längere, abschlussorientierte Weiterbildung finanziell zu unterstützen.

VergleichspunktWeiterbildungsgeldWeiterbildungsprämieVoraussetzung
Was es istmonatlicher Zuschlag während der laufenden Weiterbildungeinmalige Bonuszahlung bei bestandener Zwischen- oder Abschlussprüfungabschlussorientierte, nach §81 SGB III geförderte Maßnahme
Höhe150 € pro Monat zusätzlich zum Lebensunterhalt1.000 € (Zwischenprüfung) und 1.500 € (Abschluss)nur in Verbindung mit bewilligtem Bildungsgutschein
Auszahlung / Anlasslaufend für jeden Monat der Teilnahmejeweils nach bestandener Prüfung als EinmalbetragRechtsgrundlage §87a SGB III, eingeführt mit dem Bürgergeld-Gesetz 2023
Wer hat AnspruchBezieher von ALG I oder Bürgergeld in geförderter WeiterbildungTeilnehmende, die die jeweilige Prüfung erfolgreich ablegenUmschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf Externenprüfung
Kombinierbar mitFbW-Förderung über den Bildungsgutscheindem laufenden Weiterbildungsgeldabschlussorientierter Maßnahme, nicht mit reinem Zertifikatskurs

Die genannten Beträge und Voraussetzungen geben den gesetzlichen Rahmen nach §87a SGB III wieder. Ob das Weiterbildungsgeld im konkreten Fall greift, hängt von der Bewilligung und der Maßnahmenart ab und ist im Einzelfall mit dem Träger sowie der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu prüfen.

Rechtsgrundlage

01

§87a SGB III und das Bürgergeld-Gesetz

Das Weiterbildungsgeld wurde 2023 mit dem Bürgergeld-Gesetz neu in §87a SGB III aufgenommen. Ziel des Gesetzgebers war es, abschlussorientierte Weiterbildungen gegenüber kürzeren Anpassungsqualifizierungen attraktiver zu machen.

Die Leistung richtet sich an Menschen im Bezug von ALG I oder Bürgergeld, die eine längere, mehrteilige Weiterbildung mit einem anerkannten Ziel absolvieren. Der finanzielle Zuschlag soll Einkommensnachteile während der Lernphase abfedern.

  • Rechtsgrundlage: §87a SGB III seit 2023
  • Teil des Bürgergeld-Gesetzes
  • Ziel: abschlussorientierte Weiterbildung stärken

Zielgruppe

02

Wer das Weiterbildungsgeld bekommen kann

Anspruch haben Bezieher von ALG I sowie von Bürgergeld bzw. Grundsicherung, die an einer nach §81 SGB III geförderten, abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen. Dazu zählen Umschulungen, Teilqualifizierungen und die Vorbereitung auf eine Externenprüfung.

Voraussetzung ist immer, dass die Maßnahme über einen Bildungsgutschein gefördert wird und auf einen anerkannten Abschluss oder eine Teilqualifikation ausgerichtet ist. Die Bewilligung erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter nach individueller Prüfung.

Reine Zertifikatskurse ohne anerkannten Abschluss oder Teilqualifikation lösen das Weiterbildungsgeld nicht aus. Es greift nur bei abschlussorientierten Maßnahmen.

Leistungen

03

150 € im Monat und zwei Prämien

Während der laufenden Weiterbildung erhältst du 150 € pro Monat zusätzlich zu deinem Lebensunterhalt. Dieser Betrag wird unabhängig vom Lernerfolg gezahlt, solange du an der geförderten Maßnahme teilnimmst.

Hinzu kommen die Weiterbildungsprämien: 1.000 € werden für eine bestandene Zwischenprüfung ausgezahlt, weitere 1.500 € für den erfolgreichen Abschluss. So wird das Durchhalten über eine längere, mehrteilige Weiterbildung gezielt belohnt.

  • 150 € monatlich während der gesamten Maßnahme
  • 1.000 € einmalig für die bestandene Zwischenprüfung
  • 1.500 € einmalig für den erfolgreichen Abschluss

Einordnung

04

Ergänzung zur Förderung, kein Ersatz

Das Weiterbildungsgeld ist kein eigener Förderweg, mit dem du einen Kurs finanzierst. Die eigentliche Kostenübernahme läuft weiterhin über die FbW-Förderung mit dem Bildungsgutschein. Das Weiterbildungsgeld kommt nur ergänzend obendrauf.

Talentivo ist ein AZAV-zugelassener Träger und bietet Kurse als AZAV-Maßnahmen an. Ob eine konkrete Maßnahme die abschlussorientierten Voraussetzungen für das Weiterbildungsgeld erfüllt, ist immer im Einzelfall mit Talentivo und der zuständigen Stelle zu prüfen.

Erst kommt die Förderung der Weiterbildung über den Bildungsgutschein, dann das Weiterbildungsgeld als Zuschlag. Beides greift nur bei abschlussorientierten Maßnahmen.

Prüfschritte

So klärst du deinen Anspruch auf Weiterbildungsgeld

Mit diesen Schritten findest du heraus, ob das Weiterbildungsgeld in deinem Fall greifen kann. Die finale Entscheidung trifft deine zuständige Stelle.

  • prüfen, ob du ALG I oder Bürgergeld beziehst
  • klären, ob die Weiterbildung abschlussorientiert ist (Umschulung, Teilqualifizierung, Externenprüfung)
  • sicherstellen, dass ein Bildungsgutschein nach §81 SGB III vorliegt
  • mit dem Träger die Maßnahmenzulassung und Abschlussorientierung abstimmen
  • die monatlichen 150 € und die Prämien im Beratungsgespräch ansprechen
  • Bewilligung schriftlich von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bestätigen lassen
Erfolgsgeschichten

Teilnehmer, die durchgestartet sind

Echte Eindrücke und Abschlüsse aus unseren geförderten Weiterbildungen.

Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet

Die wichtigsten Antworten zu Auswahl, Ablauf, Förderung und Abschluss.

Was ist das Weiterbildungsgeld?+

Das Weiterbildungsgeld ist ein Zuschlag von 150 € pro Monat während einer abschlussorientierten, nach §81 SGB III geförderten Weiterbildung. Hinzu kommen Prämien von 1.000 € für eine bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für den Abschluss. Rechtsgrundlage ist §87a SGB III.

Wie hoch ist das Weiterbildungsgeld?+

Es beträgt 150 € pro Monat zusätzlich zum Lebensunterhalt während der laufenden Maßnahme. Dazu kommen zwei Weiterbildungsprämien: 1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung und 1.500 € für den erfolgreichen Abschluss.

Wer hat Anspruch auf Weiterbildungsgeld?+

Anspruch haben Bezieher von ALG I oder Bürgergeld, die an einer abschlussorientierten, über den Bildungsgutschein geförderten Weiterbildung teilnehmen, etwa einer Umschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf eine Externenprüfung. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Bekomme ich das Weiterbildungsgeld auch für einen reinen Zertifikatskurs?+

Nein. Das Weiterbildungsgeld ist kein eigener Kurs-Förderweg, sondern ein Zusatz-Bonus während einer abschlussorientierten Weiterbildung. Ein reiner Zertifikatskurs ohne anerkannten Abschluss oder Teilqualifikation löst es nicht aus.

Was ist der Unterschied zwischen Weiterbildungsgeld und Weiterbildungsprämie?+

Das Weiterbildungsgeld ist die laufende Zahlung von 150 € pro Monat während der Maßnahme. Die Weiterbildungsprämie ist die einmalige Bonuszahlung von 1.000 € bzw. 1.500 € nach bestandener Zwischen- oder Abschlussprüfung. Beide gehören zur selben Förderung nach §87a SGB III.

Kann ich Weiterbildungsgeld mit dem Bildungsgutschein kombinieren?+

Ja, genau das ist vorgesehen. Das Weiterbildungsgeld ergänzt die eigentliche FbW-Förderung über den Bildungsgutschein und ersetzt sie nicht. Ob es im konkreten Fall greift, ist im Einzelfall mit dem Träger und der zuständigen Stelle zu prüfen.

Kläre Förderung und Weiterbildungsgeld in einem Gespräch

Erst die abschlussorientierte Weiterbildung über den Bildungsgutschein, dann der Zuschlag von 150 € im Monat plus Prämien. Wir prüfen mit dir, ob das im Einzelfall passt.