Für Beschäftigte & Unternehmen

Weiterbildung im Job – staatlich gefördert

Dein Partner für Weiterbildung und Qualifizierung. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) eröffnet dir neue Möglichkeiten, dich beruflich weiterzuentwickeln und zukunftsfähig zu bleiben – mitten im Job und staatlich gefördert.

Trägerschaft
Agentur für Arbeit
Prüfung
individuell
Antragsteller
Arbeitgeber
Qualifizierungsgeld
60 / 67 %
Im Video erklärt

Das Qualifizierungschancengesetz in 2 Minuten

Wer wird gefördert, wie hoch ist die Förderung und wie läuft der Antrag? Das Wichtigste kompakt im Video.

Was ist das?

Weiterbildungsförderung für alle

Das Qualifizierungschancengesetz ist eine Initiative der Bundesregierung, die darauf abzielt, Arbeitnehmer in Zeiten des technologischen Wandels zu fördern und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu sichern. Unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße ermöglicht das QCG den Zugang zu zukunftsorientierten Weiterbildungen.

Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss – oder mit einem Abschluss, der seit mehr als vier Jahren in einer anderen Tätigkeit ausgeübt wurde – können neue Berufsabschlüsse oder Teilqualifikationen erwerben. Arbeitnehmer mit Berufsabschluss bilden sich extern bei einem zugelassenen Bildungsträger weiter. In beiden Fällen beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Weiterbildungskosten.

Das macht das QCG aus

  • Zugang unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße
  • Für Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss: Erwerb neuer Abschlüsse oder Teilqualifikationen möglich
  • Für Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, die seit über 4 Jahren in einer anderen Tätigkeit arbeiten: ebenfalls neue Abschlüsse/Teilqualifikationen möglich
  • Weiterbildung extern bei einem zugelassenen Bildungsträger wie Talentivo
  • Die Agentur für Arbeit kann sich an Lehrgangs- und Arbeitsentgeltkosten beteiligen
Förderquoten

So viel wird nach Betriebsgröße gefördert

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Zahl der Vollzeitäquivalente im Unternehmen – für Schulungs- und Lohnkosten.

Betriebsgröße

Unter 50

Vollzeitäquivalente Mitarbeiter

Schulungskosten100 %
Lohnkosten75 %
Betriebsgröße

50 – 500

Vollzeitäquivalente Mitarbeiter

Schulungskosten50 %
Lohnkosten50 %
Betriebsgröße

Über 500

Vollzeitäquivalente Mitarbeiter

Schulungskosten25 %
Lohnkosten25 %
Bonus: Liegt eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder ein Tarifvertrag vor, erhöht sich die Lohnkostenerstattung um zusätzliche 5 % (gedeckelt bei 100 %). Teilzeitkräfte werden anteilig als Vollzeitäquivalente gezählt: über 30 Std./Woche × 1,0; 20–30 Std./Woche × 0,75; 10–20 Std./Woche × 0,5; unter 10 Std./Woche × 0,25.
Neu: Qualifizierungsgeld

Weiterbilden ohne finanzielle Einbußen

Das Qualifizierungsgeld gibt Beschäftigten die Möglichkeit, sich weiterzubilden, ohne auf Einkommen verzichten zu müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du während deiner Weiterbildung einen Anteil der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz.

60 %

der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz

67 %

unter anderem mit Kind; Voraussetzungen werden geprüft

Vorteile für dein Unternehmen

Investition, die sich auszahlt

Geförderte Weiterbildung stärkt nicht nur einzelne Mitarbeiter, sondern das gesamte Unternehmen.

📈

Arbeitsabläufe verbessern

Neue digitale Kompetenzen können Teams helfen, Prozesse strukturierter und effizienter zu gestalten.

💰

Wissen intern nutzen

Anwendbares Know-how im Team reduziert Abhängigkeiten und schafft neue Handlungsmöglichkeiten.

🎯

Interne Expertise aufbauen

Eigenes Wissen im Haus ist langfristig wertvoller und günstiger als externe Agenturen.

🤝

Mitarbeiterbindung stärken

Weiterbildungsmöglichkeiten machen dich als Arbeitgeber attraktiver und binden Talente.

Angaben ohne Gewähr. Für konkrete Förderinformationen wende dich direkt an die Agentur für Arbeit.

Der Ablauf

In 3 einfachen Schritten zur Kursteilnahme

Vom Beratungsgespräch bis zum Start begleiten wir dich – und deinen Arbeitgeber – durch den gesamten Prozess.

01

Beratungsgespräch vereinbaren

Bist du bereit für den nächsten Karriereschritt? Melde dich bei Talentivo. Gemeinsam prüfen wir deine Voraussetzungen, beantragen die Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetz und unterstützen beim Ausfüllen der Unterlagen.

02

Förderung beantragen

Dein Arbeitgeber nimmt Kontakt zum Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit auf. Wir unterstützen euch bei Kursdaten und Unterlagen; die Förderstelle prüft den Antrag individuell.

03

Mit Talentivo zum Erfolg

Sobald die Förderung bewilligt ist, kümmern wir uns um die Teilnahme und sorgen dafür, dass die richtigen Kurse belegt werden. Jetzt geht's los – Talentivo bringt dich erfolgreich ins Online-Marketing!

FAQ

Häufige Fragen zum QCG

Antworten zu Anspruch, Förderquoten, Antragstellung und Qualifizierungsgeld.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist eine Initiative der Bundesregierung, die Arbeitnehmer in Zeiten des technologischen Wandels fördert und ihre Beschäftigungsfähigkeit sichert. Unabhängig von Alter, Qualifikation und Betriebsgröße ermöglicht das QCG den Zugang zu Weiterbildungen, die auf die zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet sind.

Für Beschäftigte und Unternehmen. Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss – oder mit einem Abschluss, der seit mehr als vier Jahren in einer anderen Tätigkeit ausgeübt wurde – können neue Berufsabschlüsse oder Teilqualifikationen erwerben. Arbeitnehmer mit Berufsabschluss können sich extern bei einem zugelassenen Bildungsträger weiterbilden. In beiden Fällen beteiligt sich die Agentur für Arbeit an den Kosten.

Beim Qualifizierungschancengesetz läuft die Förderung über den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit berät und prüft den Antrag. Talentivo unterstützt bei den benötigten Kurs- und Maßnahmendaten.

Die Förderquote richtet sich nach der Betriebsgröße in Vollzeitäquivalenten: Unternehmen unter 50 Mitarbeitern erhalten 100 % der Schulungskosten und 75 % der Lohnkosten erstattet, bei 50–500 Mitarbeitern sind es jeweils 50 %, bei über 500 Mitarbeitern jeweils 25 %. Liegt eine Betriebsvereinbarung über berufliche Weiterbildung oder ein Tarifvertrag vor, erhöht sich die Lohnkostenerstattung um zusätzliche 5 % (gedeckelt bei 100 %).

Das Qualifizierungsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen 60 % beziehungsweise 67 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz ausgleichen. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die Agentur für Arbeit.

Die Betriebsgröße wird in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) berechnet. Teilzeitmitarbeiter zählen anteilig: mehr als 30 Std./Woche × 1,0, 20–30 Std./Woche × 0,75, 10–20 Std./Woche × 0,5 und unter 10 Std./Woche × 0,25.

Bereit für den nächsten Schritt? 🚀

Sichere dir staatliche Förderung für deine Weiterbildung und erweitere deine beruflichen Chancen. Flexibel, praxisnah und zukunftssicher – jetzt starten!

Lieber persönlich? Wir beraten dich gerne.

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